Betriebshaftpflichtversicherung

Gute Absicherung Ihrer Firma

 „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen (Dritten) widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ So steht es im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser und viele andere Paragraphen in verschiedenen Gesetzen regeln die Haftung, die Sie mit Ihrer Firma/Ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Somit ist die „betriebliche Berufshaftpflicht“ ein MUSS, möchte man sich nicht aktiv mit dem Thema Insolvenz auseinandersetzen – beruflich, oder privat.

G'scheid beraten beim Richthammer

Damit es gar nicht erst soweit kommt, unterstützen wir Sie und Ihre Firma gerne in Haftpflicht-Fragen:
Sie erhalten von uns eine kompetente Beratung. Wir checken Ihre vorhandenen Verträge und bieten ihnen ggf. einen neuen, besseren Tarif an.

  • Wir beraten Sie umfangreich zu diesem Thema
  • Für Sie prüfen wir Ihren bestehenden Versicherungsvertrag
  • Ein auf Sie abgestimmtes Angebot wird von Ihrem Ansprechpartner ausgearbeitet
  • Wir bieten Ihnen günstige Versicherungen zu top Konditionen
  • Und im Falle eines Falles übernehmen wir auch die Schadenbearbeitung

Unsere Empfehlung

Sie erhalten von uns einen Versicherungsschutz mit abgestimmten Preis-/Leistungsverhältnis. Erhöhen Sie die Deckungssummen - die Betriebshaftpflicht ist einer der wichtigsten Versicherungsverträge.

Versicherungsumfang

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann.  Ihr Leistungsumfang muss mit einer exakten Betriebsbeschreibung erfasst werden.

Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflicht erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschaden. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf Prüfung der Haftpflichtansprüche Dritter, die Regulierung (falls berechtigt) aber auch die Abwehr mit allen damit verbundenen Kosten.

  • Unterschiedliche Deckungskonzepte für spezielle Branchen
  • Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert den Jahresbeitrag
  • Mitversicherung von privaten Risiken ist in der Betriebshaftpflicht möglich.
  • Erweiterte Produkthaftung, Rückrufkostendeckung usw.

Schadenbeispiele

Schaden durch Schmerzensgeldanspruch
Ihr Laden wurde durch Ihre Mitarbeiterin gerade frisch gereinigt. Eine Kundin rutscht auf dem frisch gewischten Marmorboden aus und zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu. Der Regress der Krankversicherung wird über Ihre Betriebshaftpflicht übernommen. Des Weiteren der Schmerzensgeldanspruch.

Weitere Schadensfälle:

  • Ihr Installateur verlegt ein Rohr mangelhaft, wodurch die umschließende Wand einen Nässeschaden erleidet. Um das Rohr reparieren zu können, müssen die Fliesen entfernt und die Wand aufgestemmt werden. Die Kosten, um den Mangel zu beseitigen, werden seitens der Betriebshaftpflicht übernommen.
  • Sie als Baggerbetrieb erhalten den Auftrag eine Straße aufzugraben um die Kanalisation neu zu verlegen. Während der Baggerarbeiten zerstört Ihr Baggerführer mit der Schaufel des Baggers die Stromleitung. Die Betriebshaftpflicht kommt für die Reparatur der Leitung und die Folgeschäden der umliegenden Betriebe auf.

Wen kontaktieren im Schadensfall?

Teilen Sie uns Ihren Schaden mit. Wir setzen uns unverzüglich mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung. Die gesamte Abwicklung des Schadens erfolgt über uns. Wir ersparen Ihnen den lästigen Papierkram.

Wer braucht eine Betriebshaftpflicht-Versicherung?

Sie haben ein Unternehmen, sind sich aber nicht sicher, welche Versicherung Sie tatsächlich brauchen? Wir räumen alle Zweifel aus dem Weg und versichern Sie entsprechend.

Betriebshaftpflicht-Versicherungen für Sie im Vergleich

Richthammer weiß, welche Versicherung für Sie die Richtige ist. Rufen Sie uns an.

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Tel: 0961/48101-0