Versicherungen für Hausverwaltungen

Schutz im Bereich der Immobilien

Der Aufgabenbereich für Hausverwalter ist vielfältig und anspruchsvoll: er muss wirtschaftliche, immobilientechnische und juristische Kenntnisse mitbringen.

Bitte beachten Sie: Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassung für gewerbliche Immobilienverwalter und Wohnimmobilienverwalter sieht eine Erlaubnispflicht für die Tätigkeit ab dem 01.08.2018 vor (§ 34 c Abs. 1 S. 1 GewO). Umfang der Berufshaftpflichtversicherung und die Weiterbildungsverpflichtung wurden entsprechend in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) angepasst! Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro pro Schadenfall und 1.000.000 Euro für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres.

G'scheid verwaltet durch Richthammer

Gerne beraten wir Sie zu Versicherungen im Bereich der risikoreichen Berufsgruppe der Hausverwaltung. Wir garantieren Ihnen aus unserer Vielzahl an Partnern ein individuell angepasstes Versicherungspaket zu top Konditionen.

  • Nehmen Ihnen die Haftung ab
  • Bewerten die Gebäude in Zusammenarbeit mit Ihnen
  • Erleichtern Ihre Arbeit durch Rahmenverträge
  • Verhandeln die Prämien mit den Versicherungsgesellschaften
  • Lassen Sie im Schadenfall nicht im Stich.

Welche Versicherungen brauche ich als Hausverwalter?

Als Hausverwalter gehört es nicht nur zu Ihren Aufgaben, sich um einen umfassenden Versicherungsschutz der Gebäude zu kümmern. Sie haften auch dafür, dass das Gemeinschaftseigentum ausreichend geschützt ist.

Mit diesem Basispaket an Versicherungen behalten Sie die Risiken im Griff:

  • Gebäudeversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
  • Glasversicherung

Ihre Risiken als Hausverwalter sichern Sie wie folgt ab:

 

Schadenbeispiele

Finanzieller Schaden durch Zahlendreher

Die Verwaltung schließt einen neuen Mietvertrag ab. Aufgrund eines Zahlendrehers vereinbart die Verwaltung einen Mietzins von 4,50 € statt 5,40 € (Mietspiegel) pro Quadratmeter. Der finanzielle Schaden für den Eigentümer ist enorm.

Weitere Schadensfälle:

  • Bei starkem Schneefall schaffen Sie es nicht rechtzeitig, den Schnee vor einer von Ihnen betreuten Immobilie zu räumen. Eine Person stürzt auf dem Grundstück und verletzt sich schwer (Stichwort Winterdienst-Haftung!)

Im Schadensfall stehen wir Ihnen zur Seite

Wir kontaktieren Ihren Versicherer und klären den Schadensfall. Den lästigen Papierkram übernehmen wir dabei für Sie.

Sind Sie unzufrieden mit Ihren bisherigen Versicherungen?

Kontaktieren Sie uns. Richthammer findet die Geeignete für Sie.
Wir übernehmen sogar den bürokratischen Teil.

info(at)richthammer.de
Tel: 0961/48101-0