Berufshaftpflichtversicherung

für Architekten / Bauingenieure und beratende Ingenieure

Ganz gleich um welches Bauvorhaben es geht:
Von der Grundlagenermittlung über die Planung und Projektüberwachung bis hin zur Endabnahme tragen Architekten, Bauingenieure und beratende Ingenieure eine große Verantwortung. Fehler können schnell immense Schadenersatzanforderungen nach sich ziehen, dabei haftet der Architekt oder Ingenieur auch bei einem Fehlverhalten seiner Betriebsangehörigen.

Gerade im Baubereich können Haftpflichtschäden existenzbedrohend sein, hinzu kommt die Tendenz der Gerichte den Geschädigten immer höhere Summen zuzusprechen. Mit einer leistungsstarken Berufshaftpflichtversicherung können Sie sich bestmöglich absichern.
Ganz gleich, ob Sie für private, gewerbliche oder kommunale Auftraggeber tätig sind. Ein Fehler in der Planung, ein übersehenes Detail, eine fehlerhafte Anweisung auf der Baustelle oder auch ein verlorener Schlüssel des Kunden auf der Baustelle – kleine Ursachen haben in Ihrer Branche oft große Auswirkungen.

G'scheid durchdacht mit'm Richthammer

Spezielle Berufsgruppen benötigen oftmals spezielle Versicherungen. Durch unser Fachwissen beraten wir Sie entsprechend.

  • Wir prüfen Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf Versicherungslücken
  • Sie erhalten Möglichkeiten zur individuellen Vertragsgestaltung
  • Wir garantieren Verträge mit fairem Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Sie erreichen uns rund um die Uhr
  • Wir betreuen Sie persönlich und überzeugen durch langjährige Erfahrung

Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung

  • Prüfung ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Übernahme der Kosten eines Rechtsstreits (u.a. Anwalts- und Gerichtskosten)
  • Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen

Mitversicherte Leistungsinhalte in der Berufshaftpflichtversicherung:

  • Generalplanung
  • Gutachtertätigkeit
  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung bei Berufsaufgabe
  • Aktive Honorarklage
  • Private Haftpflichtrisiken


Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch alle anderen gewerblichen Versicherungen (z.B. Inhalt, Elektronik, Kfz-Versicherung) für Ihr Büro an.

  • Tätigkeiten im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
    Hier haftet jeder beteiligte Gesellschafter gegenüber dem Bauherrn/Auftraggeber als Gesamtschuldner, d.h. für einen eventuell eintretenden Schaden (obgleich Sie diesen selbst verursacht haben), sind Sie gegenüber dem Bauherrn voll verantwortlich. Hier gilt es vor allem zu prüfen, ob die ARGE-Klausel in Ihrem bestehenden Vertrag vollen Versicherungsschutz bietet.
  • Auslandstätigkeiten
    Tätigkeiten für Auslandsprojekte weltweit mitversichert??
  • Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz (zusätzlich versicherbar)
    Unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Honoraransprüche gegenüber zahlungsunwilligen Bauherrn/Auftraggebern, wenn kein behaupteter Haftpflichtanspruch vorliegt (u.a. Kostenübernahme für Honorarklagen)

Schadenbeispiele

Schaden durch fehlerhafte Anweisungen
Durch eine fehlerhafte Anweisung bei erforderlichen Unterfangungsarbeiten kommt es zu Setzungsrissen am Nachbargebäude

Weitere Schadensfälle:

  • Die Ausführungszeichnungen werden spiegelverkehrt erstellt
  • Durch einen Zahlendreher kommt es zu einer fehlerhaften Planung (z.B. Tiefgaragenabfahrt)
  • Gesamtschuldnerische Haftung des Architekten bei z.B. Undichtigkeiten im Dach aufgrund mangelhafter Ausführung durch den Handwerker

Wir unterstützen im Schadensfall

Wenden Sie sich im Falle eines Schadens direkt an uns. Wir klären Ihren Fall mit der Versicherung ab und betreuen ihn bis zur Schadensregulierung.

Sie sind unzufrieden mit Ihren bisherigen Versicherungen?

Richthammer hat immer geeignete Verträge parat und kümmert sich um den Papierkram. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.

info(at)richthammer.de
Tel: 0961/48101-0