Private Unfallversicherung

Finanzielle Absicherung nach Unfällen

Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70 % in der Freizeit und 30 % im Beruf. Statistisch gesehen alle 4 Sekunden. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Körperschädigung erleidet. Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis. Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens, auch während der Arbeitszeit (zusätzlich zur Berufsgenossenschaft).

Richthammer richt's scho

Wir erklären Ihnen den Unterschied zwischen einer gesetzlichen und privaten Unfallversicherung. Gemeinsam entscheiden wir, ob Sie ausreichend abgesichert sind im Falle eines Unfalls.

  • Zum Thema Unfallversicherung beraten wir Sie umfangreich
  • Bestehende Versicherungsverträge prüfen wir für Sie
  • Angebote werden speziell auf Sie abgestimmt
  • Wir übernehmen für Sie im Falle eines Falles die Schadenbearbeitung

Unsere Empfehlung

Eine Unfallversicherung macht oftmals Sinn. Eine konkrete Abstimmung zu Berufsunfähigkeit, Risikolebensversicherung ist allerdings Voraussetzung, denn diese sind meist wichtiger.

Welche Leistungen umfasst eine Unfallversicherung?

Versicherungen werden hinsichtlich Ihrer Bedürfnisse und Risiken ausgewählt. Wir als Makler sind durch eine große Anzahl an Versicherern flexibel bei der Wahl der Versicherung.

Versicherte / Versicherbare Leistungen:

  • Invaliditätsleistung oder Unfallrente
    abhängig von der Schwere der Behinderung, wird  z.B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt. Man kann im Regelfall eine Progression vereinbaren. Diese liegt meist zwischen 225-500% und steigt umso höher, je schwerer die Invalidität ist. Vorteil der Progression: höherer Invaliditätsgrad = höhere Invaliditätssumme. Die Progression greift erst bei Invalidität über 25%.
  • Todesfallleistung
    Tod durch Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt
  • Krankenhaus-Tagegelder
    z.B. für jeden Tag Aufenthalt im Krankenhaus, mit Genesungsgeld oder neues Tagegeld.
  • Sonstige Leistungen
    wie Bergungskosten, Gipsgeld oder ähnliches

Üben Sie folgende Hobbys aus?

  • Fahrrad-/Auto- oder Motorradrennsport zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten? Flugsport?
  • Extremsportarten?

Es gilt: Je gefährlicher der Beruf/das Hobby, umso wichtiger die Unfallversicherung!
Haben Sie auch eine Alkoholklausel vereinbart?

Schadenbeispiele

Sturz von der Leiter

Beim Reinigen der Dachrinne verliert der Versicherte das Gleichgewicht und stürzt von der Leiter. Dabei bricht er sich beide Arme und erleidet eine schwere Verletzung am Rückenmark und ist seitdem vom Becken an gelähmt. Die Unfallversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten für die Reha – durch die Auszahlung der Invaliditätssumme ist auch der nötige Umbau des Hauses gesichert.

Weitere Schadensfälle:

  • Kind fällt vom Apfelbaum, durch den komplizierten Bruch am Arm bleibt eine Bewegungseinschränkung zurück.

  • Bei der „schnellen“ Reparatur eines Rasenmähers verbleiben zwei Finger auf dem Rasen….

Was kann ich tun im Schadensfall?

Rufen Sie uns an. Wir nehmen Ihren Schaden auf und besprechen die Regulierung mit Ihrer Versicherungsgesellschaft. Sie brauchen sich nicht um Papierkram oder Bürokratie sorgen.

Fragen zu Ihrer Unfallversicherung?

Richthammer erklärt alles verständlich und übernimmt sogar den Papierkram. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

info(at)richthammer.de
Tel: 0961/48101-0